Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group L.P.; Alpha 3 B.V.; Atotech B.V. - BWB/Z-3255 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group L.P.; Alpha 3 B.V.; Atotech B.V.

BWB/Z-3255

27.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb alleiniger Kontrolle über Atotech B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Strijkviertel 35-2, 3454 PJ De Meern, Niederlande, durch Alpha 3 B.V., einem Transaktionsvehikel, welches von Fonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen von The Carlyle Group L.P., USA, verwaltet werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung chemischer Spezialprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2016 weggefallen.

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