Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gewista-Werbegesellschaft m.b.H.; Progress Außenwerbung GmbH; Ankünder GmbH; Megaboard GmbH - BWB/Z-3250 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gewista-Werbegesellschaft m.b.H.; Progress Außenwerbung GmbH; Ankünder GmbH; Megaboard GmbH

BWB/Z-3250

24.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​1) Erhöhung der Anteile in Ankünder GmbH (Graz) von 24,9% auf 33,3% durch Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (Wien); 2) Erwerb eines Anteils von 49% an Megaboard GmbH (Wien) durch Ankünder GmbH (Graz) und 3) Einbringung des Teilbetriebs Tirol-Vorarlberg der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (Wien) in Progress Außenwerbung GmbH (Salzburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Werbemarkt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Fristverlängerung
Die Anmelderin hat am 16.11.2016 gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 5.12.2016.

Genehmigung des Zusammenschlusses mit Auflagen
Das Kartellgericht hat den Zusammenschluss Gewista - Ankünder am 19.4.2017 mit Auflagen genehmigt. Der Beschluss ist nun rechtskräftig. 

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 29.11.2016

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 30.11.2016

zurück zur Übersicht