Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S&T AG; Kontron AG - BWB/Z-3247 | Bundeswettbewerbsbehörde

S&T AG; Kontron AG

BWB/Z-3247

24.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

S&T AG ( Linz, Österreich) beabsichtigt, mittelbar 5,1% der Aktien der Kontron AG (Augsburg, Deutschland) unverzüglich und weitere 24,8% der Aktien der Kontron AG nach Vorliegen der kartellbehördlichen Genehmigungen zu erwerben.Kontron AG  ist im Bereich der Entwicklung, der Fertigung, der Implementierung und der Wartung von Embedded Systems(Embedded Systems Hard- als auch Embedded Software) tätig. In geografischer Hinsicht werden diese Lösungen im Wesentlichen an Kunden in Deutschland, Nordamerika (Kanada und USA) sowie in geringem Ausmaß an Kunden im EWR und in China vertrieben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2016 weggefallen.

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