Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; Guangdong Vanward New Electric Co., Ltd.
BWB/Z-3236
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmens zwischen einerseits Bosch (China) Investment Ltd. und Robert Bosch Investment Nederland B.V., beide 100%ige Tochtergesellschaften von Robert Bosch GmbH (Deutschland) und andererseits Guangdong Vanward New Electric Co., Ltd. (China) im Bereich der Entwicklung und Produktion von elektrischen Durchlauferhitzern, elektrischen Warmwasserspeichern, Brauchwasserwärmepumpen, thermischen Solaranlagen und indirekt beheizbaren Warmwasserspeichern. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Warmwasserlösungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2016 weggefallen.