Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danaher Corporation; Orange Holding Corp. - BWB/Z-3233 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danaher Corporation; Orange Holding Corp.

BWB/Z-3233

11.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Danaher Corporation, Washington D.C., USA, beabsichtigt, 100 % der Anteile an Orange Holding Corp., Delaware, USA (der Holding-Gesellschaft von Phenomenex Inc) sowie an sämtlichen weiteren Gesellschaften der Phenomenex-Gruppe zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verbrauchsmaterialien und Zubehör für den Gebrauch für analytische Zwecke in Labors.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.11.2016 weggefallen.

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