Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Magna International, Inc.; Daimler AG
BWB/Z-3232
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb der in den deutschen Produktionsstandorten Rastatt und Rosenberg zusammengefassten Anlagen zur Fertigung manueller Schaltgetriebe des Typs Transporter-Schaltgetriebe und Neue Schaltgetriebe sowie Automatikgetriebe des Typs automatisierte Schaltgetriebe der Daimler AG durch Magna International, Inc., Kanada. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Automobilzulieferindustrie (Herstellung von Getrieben).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2016 weggefallen.