Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OVS S.p.A.; Retails Investment S.r.l.; Elarof Trust; Charles Vögele Holding AG - BWB/Z-3231 | Bundeswettbewerbsbehörde

OVS S.p.A.; Retails Investment S.r.l.; Elarof Trust; Charles Vögele Holding AG

BWB/Z-3231

10.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Retails Investment S.r.l., Signa, Italien, OVS S.p.A., Venezia Mestre, Italien, und Aspen Trust Services Ltd., Auckland, Neuseeland, als Trustee von Elarof Trust, beabsichtigen, über eine gemeinsame Bietergesellschaft, die Sempione Retail AG, Zürich, Schweiz, die Mehrheit der Aktien an der Charles Vögele Holding AG, Pfäffikon/SZ, Schweiz, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Einzelhandel mit Bekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2016 weggefallen.

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