Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pappas Holding GmbH; CP Auto GmbH - BWB/Z-3226 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pappas Holding GmbH; CP Auto GmbH

BWB/Z-3226

04.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung des Geschäftsanteils der Alleingesellschafterin Generalkonsulin Catharina Pappas an der CP Auto GmbH (Salzburg) in die Pappas Holding GmbH (Salzburg) gemäß Art. III. UmgrStG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den PKW Neu- und Gebrauchtwagenvertrieb, den Nutzfahrzeug Neu- und Gebrauchtwagenvertrieb sowie das jeweilige Retail-Ersatzteil- und Werkstattgeschäft für derartige Fahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.11.2016 weggefallen.

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