Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPD GeoPost (Deutschland) GmbH; GeoPost Iberica GmbH; DPD Zeitfracht GmbH & Co. KG - BWB/Z-3222 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPD GeoPost (Deutschland) GmbH; GeoPost Iberica GmbH; DPD Zeitfracht GmbH & Co. KG

BWB/Z-3222

03.10.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten direkten Erwerb der DPD Zeitfracht GmbH & Co. KG-Gesellschaftsanteile durch die DPD GeoPost (Deutschland) GmbH und GeoPost Iberica GmbH, wodurch DPD Zeitfracht GmbH & Co. KG zukünftig eine indirekte 100-prozentige Tochtergesellschaft der französischen Post, La Poste S.A., wird. Die Transaktion betrifft die Erbringung von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen („KEP-Dienstleistungen"), wobei das Zielunternehmen nur in den ihr zugewiesenen deutschen Franchisegebieten Berlin und Rhein-Main tätig ist.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht