Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Samsung Electronics Co. Ltd.; Secure Content Storage Association LLC
BWB/Z-3220
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Samsung Electronics Co. Ltd. (Südkorea) beabsichtigt, einen Gesellschaftsanteil von 20% am Gesamtkapital und dadurch die gemeinsame Kontrolle über Secure Content Storage Association LLC (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung von Digital Rights Management-Lösungen für den Schutz hochauflösender Unterhaltungsinhalte auf portablen Medien und Festplattenspeichern.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2016 weggefallen.