Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; GHS Umwelttechnik GmbH; Altlastensanierung und Abraumdeponie Langes Feld Gesellschaft m.b.H.; Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3217 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; GHS Umwelttechnik GmbH; Altlastensanierung und Abraumdeponie Langes Feld Gesellschaft m.b.H.; Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3217

28.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Kontrolle an der GHS Umwelttechnik GmbH (Österreich), der Altlastensanierung und Abraumdeponie Langes Feld Gesellschaft m.b.H. (Österreich) sowie der ABW Abbruch, Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H. (Österreich) durch die PORR AG (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Umwelttechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.10.2016 weggefallen.

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