Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blitz F16-47 GmbH; P&I II Holdings S.à r.I. - BWB/Z-3216 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blitz F16-47 GmbH; P&I II Holdings S.à r.I.

BWB/Z-3216

28.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Blitz F16-47 GmbH, Deutschland, die letztlich von Permira Holdings Limited, Channel Islands, kontrolliert wird, beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über P&I II Holdings S.à r.I., Luxemburg, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für die Personalverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2016 weggefallen.

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