Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mosburger GmbH; Camis Ambalaj Sanayi A.Ş. - BWB/Z-3211 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mosburger GmbH; Camis Ambalaj Sanayi A.Ş.

BWB/Z-3211

22.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Mosburger GmbH (Wiener Neudorf, Österreich) übernimmt den Produktionsstandort für Wellpappe und Wellpappenverpackung der Camis Ambalaj Sanayi A.Ş. (Eskisehir, Türkei) durch Erwerb von 100% der Anteile an einer zwecks Abspaltung dieses Unternehmensteils zu errichtenden Gesellschaft. Verkäufer sind Türkiye Şişe ve Cam Fabrikaları A.Ş. und Paşabahçe Cam Sanayi ve Tic. A.Ş.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2016 weggefallen.

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