Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

innogy S.E.; Belectric Solar & Battery Holding GmbH - BWB/Z-3205 | Bundeswettbewerbsbehörde

innogy S.E.; Belectric Solar & Battery Holding GmbH

BWB/Z-3205

20.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​innogy S.E, Deutschland, eine indirekte Tochtergesellschaft der RWE AG, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Belectric Solar & Battery Holding GmbH, Deutschland, einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben. Die Transaktion betrifft Freiflächen-Solarkraftwerke, Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriegroßspeichersysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2016 weggefallen.

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