Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Commerce GmbH; PARSHIP ELITE Group GmbH - BWB/Z-3196 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Commerce GmbH; PARSHIP ELITE Group GmbH

BWB/Z-3196

05.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die ProSiebenSat.1 Commerce GmbH („P7S1 Commerce") beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über die PARSHIP ELITE Group GmbH („PARSHIP ELITE") zu erwerben, deren Anteile gegenwärtig mittelbar von der THMMS Holding GmbH („THMMS") gehalten werden, einer Tochtergesellschaft des Investmentfonds OCPE II Master L.P. („OCPE"). Hierzu wird die 7Love Holding GmbH („HoldCo"), die von P7S1 Commerce für die Zwecke des Zusammenschlussvorhabens neu gegründet wurde, 100% der Anteile an THMMS erwerben. Gleichzeitig wird die THMMS Limited (UK), eine andere Tochtergesellschaft von OCPE, 43,477% der stimmberechtigen Stammanteile an der HoldCo erwerben und eine Management-Beteiligungs-Gesellschaft wird sämtliche nicht stimmberechtigten Stammanteile an der HoldCo erwerben. P7S1 Commerce wird 56,523% der stimmberechtigten Stammanteile sowie einen stimmberechtigten Vorzugsanteil an der HoldCo, die gemeinsam 50,001% des gesamten Kapitals der HoldCo entsprechen, behalten und künftig alleinige Kontrolle über die PARSHIP ELITE und deren Tochtergesellschaften ausüben. Die Transaktion betrifft den Betrieb von Online-Dating-Plattformen einschließlich Partnervermittlungsdienste.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2016 weggefallen.

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