Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CTB, lnc.; Cabinplant A/S - BWB/Z-3195 | Bundeswettbewerbsbehörde

CTB, lnc.; Cabinplant A/S

BWB/Z-3195

05.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​CTB, lnc. (USA), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Berkshire Hathaway, lnc. (USA), beabsichtigt, 80% der Anteile und damit alleinige Kontrolle an Cabinplant A/S (Dänemark) von The Astrup & Helskov Holding ApS zu erwerben, die die übrigen 20% der Anteile halten wird. Die geplante Transaktion betrifft Maschinen für die Lebensmittelverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2016 weggefallen.

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