Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DHL Supply Chain (Italy) S.p.A.; MITSafetrans S.r.l. - BWB/Z-3191 | Bundeswettbewerbsbehörde

DHL Supply Chain (Italy) S.p.A.; MITSafetrans S.r.l.

BWB/Z-3191

02.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DHL Supply Chain (Italy) S.p.A. beabsichtigt, sämtliche Aktien und damit eine Beteiligung von 100% am Grundkapital der MITSafetrans S.r.l. (Italien) in Höhe von € 500.000,00 zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Logistik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2016 weggefallen.

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