Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG; Raiffeisen Zentralbank Österreich AG - BWB/Z-3190 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG; Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

BWB/Z-3190

01.09.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Auflösung von Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH und R-Landesbanken-Beteiligung GmbH durch Verschmelzungen, wodurch RLB NÖ-Wien Sektorbeteiligungs GmbH (Wien) ihre Anteile (von mehr als 25%) direkt an Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft GmbH halten wird.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2016 weggefallen.

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