Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Molex LLC; Phillips-Medisize Corporation - BWB/Z-3189 | Bundeswettbewerbsbehörde

Molex LLC; Phillips-Medisize Corporation

BWB/Z-3189

31.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb der Phillips-Medisize Corporation (USA) durch die Molex LLC (USA) im Wege einer Verschmelzung, nach deren Vollzug die Phillips-Medisize Corporation eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Molex LLC wird. Die Transaktion betrifft die Auftragsproduktion für den Medizinsektor und die Pharmaindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2016 weggefallen.

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