Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen und Volksbanken Touristik GmbH; Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3185 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen und Volksbanken Touristik GmbH; Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3185

29.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Raiffeisen und Volksbanken Touristik GmbH (München, Deutschland) beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile der Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. (Wien). Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Reisevermittlung und Reiseveranstaltung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2016 weggefallen.

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