Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Hausruck Baugesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3183 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Hausruck Baugesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3183

26.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb eines Geschäftsanteils im Ausmaß von 1/3 des Stammkapitals an der Hausruck Baugesellschaft m.b.H. (Schlüßlberg, Österreich) durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz, Österreich) und deren damit verbundenes Erreichen eines Beteiligungsgrades von 33,33% am Stammkapital der Gesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Transport von Fertigbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2016 weggefallen.

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