Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG; ASUP-Gruppe - BWB/Z-3179 | Bundeswettbewerbsbehörde

Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG; ASUP-Gruppe

BWB/Z-3179

24.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG (München, Deutschland) beabsichtigt den indirekten Erwerb von rund 85% der Anteile und alleiniger Kontrolle an ASUP GmbH, ASUP Technik GmbH, ASUP Immobilien GmbH und ASUP Immobilien II GmbH (Seevetal, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Industrieprodukten (technischer Handel), vor allem im Bereich Arbeitsschutz und Verbrauchsmaterialien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2016 weggefallen.

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