Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Patricia Industries AB; Laborie-Gruppe; Unisensor Holdings AG; LM US Parent, Inc. - BWB/Z-3174 | Bundeswettbewerbsbehörde

Patricia Industries AB; Laborie-Gruppe; Unisensor Holdings AG; LM US Parent, Inc.

BWB/Z-3174

22.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Geschäftsanteile und alleinige Kontrolle an Laborie Medical Technologies Canada (Mississauga/Kanada); Laborie Netherlands (Enschede/Niederlande); Laborie Medical Technologies Europe Limited (Warwickshire/Großbritannien); Unisensor Holdings AG (Zürich/Schweiz) und LM US Parent, Inc. Williston/USA) durch Patricia Industries AB, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Investor AB (beide mit Sitz in Stockholm, Schweden). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft medizinische Geräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2016 weggefallen.

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