Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH - BWB/Z-3173 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH

BWB/Z-3173

22.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P. (St. Helier, Jersey) beabsichtigt, über mehrere 100%ige bzw. von ihr kontrollierte Tochtergesellschaften, sämtliche Geschäftsanteile an der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH (Hamburg, Deutschland) zu erwerben. Das angemeldete Vorhaben betrifft die Erbringung von Labordienstleistungen (Laboranalytik) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit klinischen Studien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2016 weggefallen.

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