Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eurazeo SA; Mondelez International Inc - BWB/Z-3172 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eurazeo SA; Mondelez International Inc

BWB/Z-3172

19.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Eurazeo SA (Frankreich) beabsichtigt, Rechte, Anteile und Vermögensgegenstände von Mondelez International Inc (USA) zu erwerben, die die Produktion und den Vertrieb bestimmter Marken für Schokolade, Zuckerwaren, schokoladehaltige Getränke und Kaugummi betreffen. Dabei handelt es sich um die folgenden (und mit diesen verwandte) Marken: Benco, Carambar, Poulain, Krema, La Pie Qui Chante, Terry's, Kaba, Dulciora, 1848, Very Bad Kids, Vichy, Malabar und Suchard Express. Die Transaktion betrifft Süßwaren und schokoladehaltige Getränke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2016 weggefallen.

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