Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Yanmar Holdings Co., Ltd.; Terex Gruppe; Terex Compact Germany GmbH
BWB/Z-3162
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Yanmar Holdings Co., Ltd., Japan, beabsichtigt den Erwerb des Baumaschinеngeschäfts der Terex Gruppe. Jm Zuge des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens erwirbt die Erwerberin sämtliche Geschäftsanteile und damit alleinige Kontrolle über Terex Compact Germany GmbH, Deutschland, sowie weiteres zum Baumaschinengeschäft der Terex Gruppe gehörendes Anlagevermögen und Mitarbeiter. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Baumaschinen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2016 weggefallen.