Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Metallbau Wastler GmbH; ERWA Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3160 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Metallbau Wastler GmbH; ERWA Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3160

11.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den zweistufigen Erwerb der gesamten Geschäftsanteile an Metallbau Wastler GmbH sowie ERWA Beteiligungs GmbH und damit mittelbar der Metallbau Wastler GmbH & Co. KG durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Metallbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2016 weggefallen.

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