Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Goldman Sachs Group. Inc.; BIP Investments Partners S.A.
BWB/Z-3157
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Goldman Sachs Group. Inc. (USA) beabsichtigt, indirekt über verschiedene ihrer Vermögensverwaltungsfonds, mindestens 30%, höchstens jedoch 49,9% der Anteile an BIP Investments Partners S.A. (Luxemburg) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Kapitalanlagegeschäft, Spezialchemikalien, Cyber Security, Communication Solutions, Domain-Registrierungen, Gebäudeisolierungen, Display/Screening Solutions und bestimmte Telekommunikationsdienste.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2016 weggefallen.