Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CANCOM GmbH; Misco Germany Inc. - BWB/Z-3155 | Bundeswettbewerbsbehörde

CANCOM GmbH; Misco Germany Inc.

BWB/Z-3155

08.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die CANCOM GmbH (Jettingen-scheppach, Deutschland) beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb der Misco Germany Inc. Zweigniederlassung (Neu-Isenburg, Deutschland) im Wege eines Asset Deals (Vermögenserwerb) zu ererben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Online-Handel mit IT- und Telekommunikationsgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2016 weggefallen.

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