Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blitz 16-354 GmbH; RE Flow Holding GmbH; Mercareon GmbH - BWB/Z-3151 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blitz 16-354 GmbH; RE Flow Holding GmbH; Mercareon GmbH

BWB/Z-3151

05.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Blitz 16-354 GmbH, Deutschland, ein Unternehmen der Texas Pacific Group, USA, beabsichtigt den Erwerb der RE Flow Holding GmbH sowie der Mercareon GmbH, beide Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Tendering von Transportdienstleistungen sowie Transport-Management-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht