Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Palfinger AG; Palfinger Marine GmbH; TTS Group ASA - BWB/Z-3149 | Bundeswettbewerbsbehörde

Palfinger AG; Palfinger Marine GmbH; TTS Group ASA

BWB/Z-3149

01.08.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Palfinger AG beabsichtigt, durch ihr Tochterunternehmen Palfinger Marine GmbH, sämtliche Anteile an, und damit alleinige Kontrolle über, TTS Group ASA (Norwegen) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Deck- und Cargo Hebelösungen für den maritimen Bereich und die 0ff-Shore Industrie, insbesondere Marinekräne und Winden.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

​Die Anmelderin hat am 16.08.2016 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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