Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Transportbeton Gesellschaft m.b.H. & Co. Komm. Ges.; Wopfinger Transportbeton Ges. m.b.H.; PERLMOOSER Beton GmbH; Betonlogistik Wien GmbH
BWB/Z-3140
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den gegenseitigen Erwerb von wesentlichen Unternehmensteilen von Transportbeton Gesellschaft m.b.H. & Co. Komm. Ges. (Wien/Österreich), Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. (Oberwaltersdorf/Österreich) und PERLMOOSER Beton GmbH (Wien/Österreich) durch Einbringung ihrer jeweiligen Dispositionsabteilungen in die von den Erwerbern noch zu gründende Gesellschaft Betonlogistik Wien GmbH. Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern gemeinsam kontrolliert werden und ihren Sitz in Wien (Österreich) haben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Transportlogistik-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2016 weggefallen.