Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tamedia AG; Periodika Privatstiftung; Ultimate Media Beteiligungs- und Management GmbH; AHVV Verlags GmbH; DJ Digitale Medien GmbH
BWB/Z-3137
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Tamedia AG, mit Sitz in Zürich beabsichtigt, einerseits 25,5% der Geschäftsanteile an der Ultimate Media Beteiligungs- und Management GmbH („Ultimate"), mit Sitz in Wien und damit indirekt eine Minderheitsbeteiligung von 25,5% an der AHVV Verlags GmbH mit Sitz in Wien zu erwerben. Periodika Privatstiftung beabsichtigt gleichzeitig durch Aufstockung ihrer Beteiligung an der Ultimate von 49% auf 50,1% alleinige Kontrolle über Ultimate zu erwerben. Tamedia beabsichtigt weiters im Wege der Kapitalerhöhung 51% und damit alleinige Kontrolle an der DJ Digitale Medien GmbH, mit Sitz in Wien zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Print Medien und digitale Medien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2016 weggefallen.