Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TE Connectivity Ltd; Tyco Electronics Germany Holdings GmbH; Intercontec-Gruppe - BWB/Z-3135 | Bundeswettbewerbsbehörde

TE Connectivity Ltd; Tyco Electronics Germany Holdings GmbH; Intercontec-Gruppe

BWB/Z-3135

21.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TE Connectivity Ltd beabsichtigt, über ein mit ihr verbundenes Unternehmen, die Tyco Electronics Germany Holdings GmbH, sämtliche Anteile an den Unternehmen der Intercontec-Gruppe zu erwerben. Dabei handelt es sich um folgende Gesellschaften: • Intercontec Pfeiffer Industrie- und Steckverbindungen GmbH• Cablotec GmbH• Comtec Systeme GmbH• Motec Montage GmbH• Intercontec Produkt GmbH• Pfeiffer GmbH & Co. KG und ihrer Komplementärin die Pfeiffer Verwaltungs GmbH• Intercontec Connector Systems (Shanghai) Co., Ltd. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Fertigung und die Vermarktung von über 50.000 Produkte aus dem Elektronikbereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2016 weggefallen.

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