Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Duswald Bau GmbH - BWB/Z-3130 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Duswald Bau GmbH

BWB/Z-3130

19.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb des gesamten Geschäftsanteils des Dipl.-Ing. Christian Duswald an der Duswald Bau GmbH mit dem Sitz in Neumarkt im Hausruckkreis durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. und Swietelsky Tunnelbau GmbH und deren damit verbundenes Erreichen eines Beteiligungsgrades von gemeinsam 100 % am Stammkapital der Gesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Bau- und Zimmermeistergewerbe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.08.2016 weggefallen.

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