Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PremiQaMed Management GmbH; SVA Gesundheitszentrum Betriebs-GmbH
BWB/Z-3127
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 49% der Anteile an der SVA Gesundheitszentrum Betriebs-GmbH, Hartmanngasse 2b, 1051 Wien, durch PremiQaMed Management GmbH, Heiligenstädter Straße 46-48/10, 1190 Wien, sowie Abschluss eines Managementvertrags, auf dessen Grundlage die PremiQaMed Management GmbH die Betriebsführung des SVA Gesundheitszentrums übernimmt. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Ambulante ärztliche Leistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.08.2016 weggefallen.