Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Echo Büromöbel Vertrieb GmbH & Co. KG; Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG; Nolte Span Geschäftsführungsgesellschaft mbH
BWB/Z-3123
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Echo Büromöbel Vertrieb GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, jeweils 94,8% der Geschäftsanteile und Stimmrechte der Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG, Deutschland, sowie ihrer Komplementärin, der Nolte Span Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Deutschland, und dadurch die alleinige Kontrolle über beide Zielgesellschaften zu erwerben. Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Spanplatten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2016 weggefallen.