Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tianjin Tianhai Investment Company, Ltd.; lngram Micro lnc. - BWB/Z-3122 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tianjin Tianhai Investment Company, Ltd.; lngram Micro lnc.

BWB/Z-3122

14.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Tianjin Tianhai Investment Company, Ltd. (Volksrepublik China) beabsichtigt, indirekt im Wege einer Verschmelzung alle Anteile an und alleinige Kontrolle über lngram Micro lnc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Technologieprodukten und Supply Chain Management.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2016 weggefallen.

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