Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG; BAWAG Holding GmbH; Bausparkasse AG; IMMO-BANK AG - BWB/Z-3118 | Bundeswettbewerbsbehörde

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG; BAWAG Holding GmbH; Bausparkasse AG; IMMO-BANK AG

BWB/Z-3118

11.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den geplanten Erwerb von jeweils 100% der Aktien und alleiniger Kontrolle an Bausparkasse AG (1030 Wien) und IMMO-BANK AG (1010 Wien) durch BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (1018 Wien) und BAWAG Holding GmbH (1010 Wien).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2016 weggefallen.

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