Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Humanocare GmbH; Reha Zentrum Münster GmbH - BWB/Z-3112 | Bundeswettbewerbsbehörde

Humanocare GmbH; Reha Zentrum Münster GmbH

BWB/Z-3112

06.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb eines 25,1%-igen Geschäftsanteils (der einer Stammeinlage in Höhe von EUR 8.785,-- entspricht) an der Reha Zentrum Münster GmbH (Münster, Österreich) durch die Humanocare GmbH (Wien, Österreich) von der hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H. (Graz, Österreich). Aufgrund des Zusammenschlusses wird sich folgende Gesellschafterstruktur an der Reha Zentrum Münster GmbH ergeben:• Humanocare GmbH:                                   25,1%• hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H.:      74,9%  (vor Zusammenschluss 100%) Die Transaktion betrifft Dienstleistungen im Bereich der stationären Rehabilitation (Rehabilitationszentren).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2016 weggefallen.

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