Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Manpower GmbH & Co. KG; Hewlett-Packard GmbH - BWB/Z-3109 | Bundeswettbewerbsbehörde

Manpower GmbH & Co. KG; Hewlett-Packard GmbH

BWB/Z-3109

05.07.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die ManpowerGroup Deutschland (Eschborn, Deutschland) beabsichtigt, von der Hewlett-Packard GmbH (Böblingen, Deutschland) dauerhaft bis zu 977 Mitarbeiter der Hewlett-Packard GmbH im Rahmen einer Outsourcing-Vereinbarung zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2016 weggefallen.

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