Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volksbank Salzburg eG; Volksbank Oberndorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-3107 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volksbank Salzburg eG; Volksbank Oberndorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-3107

29.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Verschmelzung der Volksbank Oberndorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung als übertragende Gesellschaft auf die Volksbank Salzburg eG als übernehmende Gesellschaft. Es handelt sich um eine Verschmelzung nach dem Genossenschaftsverschmelzungsgesetz, bei der die übertragende Genossenschaft als Folge der Verschmelzung erlischt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2016 weggefallen.

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