Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Chiho-Tiande Group Ltd.; Scholz Holding GmbH - BWB/Z-3105 | Bundeswettbewerbsbehörde

Chiho-Tiande Group Ltd.; Scholz Holding GmbH

BWB/Z-3105

28.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Chiho-Tiande Group Ltd., Cayman Jslands, beabsichtigt, entweder direkt oder indirekt sämtliche Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über Scholz Holding GmbH, Deutschland, einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Handel, Sammlung und Aufbereitung von Eisen- und Nichteisen-Metallschrott.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht