Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Outokumpu Nirosta GmbH; Hernandez Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3101 | Bundeswettbewerbsbehörde

Outokumpu Nirosta GmbH; Hernandez Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3101

28.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb von 100% der Anteile an Hernandez Beteiligungs GmbH, Hockenheim, Deutschland, und damit Wechsel von gemeinsamer auf alleiniger Kontrolle an der operativ tätigen Tochtergesellschaft Hernandez Edelstahl GmbH, Hockenheim, Deutschland durch Outokumpu Nirosta GmbH, Krefeld, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Edelstahlprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht