Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Qualium Investissement; De Banketgroep Holding BV - BWB/Z-3096 | Bundeswettbewerbsbehörde

Qualium Investissement; De Banketgroep Holding BV

BWB/Z-3096

24.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Qualium Investissement, Société de Gestion de Portefeuille (Paris, Frankreich), eine Investment-Gesellschaft, die zur französischen Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) gehört, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile und somit alleinige Kontrolle an De Banketgroep Holding BV (Tilburg, Niederlande) von ihrer derzeitigen 100%igen Eigentümerin, Banketgroep International BV, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.07.2016 weggefallen.

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