Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brightfolk A/S; Nine United Europe BV; &tradition A/S - BWB/Z-3092 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brightfolk A/S; Nine United Europe BV; &tradition A/S

BWB/Z-3092

16.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brightfolk A/S (Dänemark) beabsichtigt, 25% der Anteile an &tradition A/S (Dänemark) zu erwerben, und Nine United Europe BV (Niederlande) beabsichtigt, 50% der Anteile an &tradition A/S zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2016 weggefallen.

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