Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knorr-Bremse AG; G.T. Group Ltd - BWB/Z-3087 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knorr-Bremse AG; G.T. Group Ltd

BWB/Z-3087

13.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Knorr-Bremse AG (München) beabsichtigt, über ein mit ihr verbundenes Unternehmen, nämlich die Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, die G.T. Group Ltd und ihre vier Tochtergesellschaften zu erwerben. Dabei handelt es sich um die folgenden Gesellschaften: • G.T. Emissions Systems Ltd• G.T. Project Engineering Ltd• Aldona Seals Ltd• Alpha Process Controls LtdDie Transaktion betrifft die Entwicklung, Fertigung und Vermarktung von Produkten aus den Bereichen Automobil- / Fahrzeugtechnik, Sondermaschinenbau und Verfahrenstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2016 weggefallen.

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