Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group plc; nora systems GmbH - BWB/Z-3086 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group plc; nora systems GmbH

BWB/Z-3086

10.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intermediate Capital Group plc beabsichtigt mittelbar - über den Erwerb von weiteren Anteilen in Höhe von 46,9% an Mellifera Fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH - die alleinige Kontrolle an der nora systems GmbH, Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim, Bundesrepublik Deutschland und deren Tochtergesellschaften zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2016 weggefallen.

zurück zur Übersicht