Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; SRK Kliniken Beteiligungs GmbH - BWB/Z-3082 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; SRK Kliniken Beteiligungs GmbH

BWB/Z-3082

09.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Haselsteiner Familien-Privatstiftung (9800 Spittal/Drau) beabsichtigt den Erwerb von weiteren 24,20% der Geschäftsanteile an der SRK Kliniken Beteiligungs GmbH (1020 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Krankenanstalten zur Rehabilitation.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2016 weggefallen.

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