Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ANDREAS STIHL AG & Co. KG; Globe Holdings (Hong Kong) Co., Limited - BWB/Z-3079 | Bundeswettbewerbsbehörde

ANDREAS STIHL AG & Co. KG; Globe Holdings (Hong Kong) Co., Limited

BWB/Z-3079

06.06.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Mittelbarer Erwerb einer nichtkontrollierenden Minderheitsbeteiligung an der Globe Holdings (Hong Kong) Co., Limited (Hongkong) durch ANDREAS STIHL AG & Co. KG (Waiblingen, Deutschland) im Wege einer Kapitalerhöhung. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft motorbetriebene Geräte für gartenbau-, land- und forstwirtschaftliche Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2016 weggefallen.

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